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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Mone’s Textilhandels GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 238/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mone’s Textilhandels GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16650, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 12. Dezember 2024 um 08:27 Uhr wichtige Maßnahmen beschlossen.

Die Mone’s Textilhandels GmbH, ansässig in der Breslauer Straße 2-4, 41460 Neuss, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Balbir Singh.

Gemäß §§ 21, 22 InsO wurde Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Anordnung umfasst folgende wesentliche Regelungen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Dies dient dazu, eine unkontrollierte Vermögensverringerung zu verhindern.
  2. Zahlungsverbote an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der Mone’s Textilhandels GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, sind gegen die Schuldnerin untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits laufende Zwangsvollstreckungen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Maßnahmen sollen eine geordnete Fortführung des Verfahrens und eine Sicherung der Vermögenswerte gewährleisten. Der Beschluss stellt einen zentralen Schritt im Insolvenzverfahren dar und legt die Grundlage für die Prüfung, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung des Unternehmens erfolgen muss.

Amtsgericht Düsseldorf, 12. Dezember 2024

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