Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 254/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NIMEX GmbH, ansässig Am Wald 11, 40789 Monheim am Rhein, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 12. Dezember 2024 um 13:29 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die NIMEX GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 79691, wird durch ihren Geschäftsführer Matthias Burghof vertreten.
Maßnahmen des Gerichts
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubiger hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf, bestellt. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse und verhindert unrechtmäßige oder nachteilige Vermögensverschiebungen. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Anweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der NIMEX GmbH wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Bedeutung der Entscheidung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen wesentlichen Schritt zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der NIMEX GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufsicht über finanzielle Transaktionen und legt damit die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Diese Maßnahmen schützen die Interessen der Gläubiger und gewährleisten eine geordnete Verfahrensführung.
Amtsgericht Düsseldorf, 12. Dezember 2024