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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die H+C Grundbesitz GmbH & Co. Bergstraße 68 KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen: 10 IN 565/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H+C Grundbesitz GmbH & Co. Bergstraße 68 KG, mit Sitz in der Sonnenberger Straße 43, 65191 Wiesbaden, hat das Amtsgericht Wiesbaden am 12. Dezember 2024 um 12:38 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.

Die H+C Grundbesitz GmbH & Co. Bergstraße 68 KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRA 9292, wird durch die Gesellschafterin H+C Invest 2 GmbH (HRB 34456) vertreten. Geschäftsführender Gesellschafter der H+C Invest 2 GmbH ist Anton Grasserbauer, wohnhaft in der Sonnenberger Straße 43, 65191 Wiesbaden.

Maßnahmen des Gerichts

Zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, bestellt.

  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Regelung gilt insbesondere für finanzielle Transaktionen, um die Insolvenzmasse zu schützen.
  3. Anweisung an Drittschuldner:
    Die Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses und an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen an der Vermögenslage der H+C Grundbesitz GmbH & Co. Bergstraße 68 KG eintreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Überwachung der Vermögensverwaltung und bereitet die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.

Diese Maßnahmen gewährleisten eine geregelte Abwicklung des Verfahrens und dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu übermitteln.

Amtsgericht Wiesbaden, 12. Dezember 2024

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