Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen: 10 IN 564/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H+C Grundbesitz GmbH & Co. Apels Garten Leipzig KG, mit Sitz in der Französischen Straße 47, 10117 Berlin, hat das Amtsgericht Wiesbaden am 12. Dezember 2024 um 12:35 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.
Die H+C Grundbesitz GmbH & Co. Apels Garten Leipzig KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRA 56304 eingetragen. Gesellschafterin ist die H+C Invest 1 GmbH (AG Wiesbaden, HRB 34457), vertreten durch Anton Grasserbauer, wohnhaft in der Sonnenberger Straße 43, 65191 Wiesbaden.
Maßnahmen des Gerichts
Um das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, bestellt.- Kontakt:
- Telefon: 0611 94583-914
- Fax: 0611 94583-936
- E-Mail: wiesbaden@hezel-hancke.de
- Internet: www.hezel-hancke.de
- Kontakt:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig veräußert oder belastet werden. - Anweisungen an Drittschuldner:
Die Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen oder sonstige Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Bedeutung der Entscheidung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und ermöglicht eine sorgfältige Prüfung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nun befugt, alle relevanten Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse zu ergreifen und die weitere wirtschaftliche Abwicklung vorzubereiten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen. Alternativ kann sie über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 12. Dezember 2024