Amtsgericht Meppen, Aktenzeichen: 9 IN 157/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gottwald Logistik Handel und Vermietung GmbH, Siemensstraße 10, 26899 Rhede (Ems), hat das Amtsgericht Meppen am 12. Dezember 2024 um 14:50 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gottwald Logistik Handel und Vermietung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 219166, wird durch ihren Geschäftsführer Andreas Riemath, wohnhaft in der Beethovenstraße 18 B, 26655 Westerstede, vertreten.
Maßnahmen des Gerichts
Um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten, hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Dahlienstraße 47, 49716 Meppen, bestellt.- Kontakt:
- Telefon: 05931/1589940
- Fax: 05931/1589941
- Kontakt:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Gottwald Logistik Handel und Vermietung GmbH über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies soll sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen an der Vermögenslage eintreten. - Anweisungen an Schuldner:
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein zentraler Schritt, um die wirtschaftliche Lage der Gottwald Logistik Handel und Vermietung GmbH zu prüfen und das Vermögen der Gesellschaft für die Gläubiger zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Überwachung der Vermögensverwaltung und bereitet die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen, oder elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen.
Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß der DS-GVO und zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Meppen unter amtsgericht-meppen.niedersachsen.de. Auf Anfrage wird die Datenschutzerklärung auch per Post zugestellt.
Amtsgericht Meppen, 12. Dezember 2024