Amtsgericht Schwerin, Geschäfts-Nr.: 580 IN 767/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A & S Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Mueßer Straße 17 a, 19086 Plate, hat das Amtsgericht Schwerin am 11. Dezember 2024 wesentliche Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schult aus Schwerin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 10831 eingetragen.
Beschluss des Gerichts
Das Amtsgericht Schwerin hat folgende Anordnungen getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern:
- Einstellung und Verbot von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, sind untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Remo Kruse, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg, bestellt. Herr Kruse ist erreichbar unter der Telefonnummer 040 253057400, Fax 040 253057411 oder per E-Mail an remo.kruse@anchor.eu. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Eröffnung eines Sonderkontos:
Zur Verwaltung der Insolvenzmasse wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Sonderkonto zu eröffnen, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 07.02.2019 und 24.01.2019) entspricht. - Informationsrechte:
Banken, Sparkassen, Finanzbehörden sowie sonstige Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin zu erteilen und erforderliche Unterlagen bereitzustellen.
Bedeutung der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz und der Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin, während die wirtschaftliche Lage und die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren geprüft werden. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gewährleistet eine geordnete Überwachung und Verwaltung des Vermögens, um Gläubigerinteressen zu wahren.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Amtsgericht Schwerin, 11. Dezember 2024