Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 61/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wasserbaum Pflegedienst GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34575, wurde am 11. Dezember 2024 um 15:15 Uhr ein entscheidender Schritt eingeleitet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Dorfstraße 63, 47239 Duisburg, wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mera Druschke-Niebuhr. Ihr Unternehmensgegenstand umfasst die Erbringung von Pflege-, Betreuungs-, Unterstützungs- und Entlastungsdienstleistungen.
Das Amtsgericht Duisburg hat gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) den Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Im Rahmen dieser Anordnung gelten ab sofort folgende Regelungen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO soll den Bestand des Vermögens sichern und die geordnete Durchführung des Verfahrens gewährleisten. - Zahlungsverbote:
Den Schuldnern der Wasserbaum Pflegedienst GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, ausschließlich unter Berücksichtigung der angeordneten Regelungen zu handeln. - Ermächtigung des Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, die Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Mit diesen Maßnahmen soll die finanzielle Lage des Unternehmens gesichert und geprüft werden, ob ein Insolvenzantrag begründet ist und wie das weitere Vorgehen gestaltet werden kann.
Amtsgericht Duisburg, 11. Dezember 2024