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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die V&C Personal Service UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36v IN 7149/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 11. Dezember 2024 im Verfahren über das Vermögen der V&C Personal Service UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Kaiserin-Augusta-Allee 95, 10589 Berlin, bedeutende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführerin Vanessa Obatare Omote, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 225407 eingetragen.


Beschluss des Gerichts:

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

  1. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Geraldine Mocci, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden. Dies schließt insbesondere die Einziehung von Außenständen ein.
  3. Sicherung und Verwaltung:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Sie wird ein Insolvenzsonderkonto einrichten, um die spätere Insolvenzmasse zu sichern.
  4. Anweisungen an Drittschuldner:
    Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens wurden untersagt.
  5. Überwachung und Nachforschung:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen sowie Nachforschungen anzustellen, um die Vermögensverhältnisse vollständig aufzuklären.

Bedeutung der Anordnung:

Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse und dem Schutz der Gläubigerinteressen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die finanzielle Lage der Schuldnerin bewerten und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Alternativ kann sie vor der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden.


Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren der V&C Personal Service UG. Sie gewährleistet die geordnete Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse und ermöglicht eine fundierte Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens.

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