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Streit um Rundfunkbeitrag: Länderchefs ohne greifbare Fortschritte
Insolvenzverfahren der Johann Barth. Seibel Söhne GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen
Staatsanwaltschaft Augsburg

Insolvenzverfahren der Johann Barth. Seibel Söhne GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Pirmasens, Aktenzeichen: 1 IN 77/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Johann Barth. Seibel Söhne GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Dahner Straße 55, 76846 Hauenstein, hat das Amtsgericht Pirmasens eine entscheidende Entwicklung bekanntgegeben. Der am 8. Oktober 2024 angeordnete Beschluss zur Sicherung des Vermögens wurde mit Wirkung vom 10. Dezember 2024 aufgehoben. Grund hierfür ist die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.

Die Johann Barth. Seibel Söhne GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter der Nummer HRA 22714 eingetragen und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Seibel Geschäftsführungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten. Geschäftsführer ist Herr Franz-Werner Seibel, wohnhaft in der Dahner Straße 4, 76846 Hauenstein.

Hintergrund der Entscheidung

Die Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich gemäß § 21 ff. InsO erlassen wurden, hatten den Zweck, die Vermögenswerte der Schuldnerin während des Verfahrens zu sichern. Mit der Entscheidung des Gerichts, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen, ist klar, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Dies bedeutet in der Regel, dass eine geregelte Abwicklung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht mehr möglich ist.

Der vollständige Beschluss, der die rechtlichen und wirtschaftlichen Details dieser Entscheidung enthält, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Pirmasens eingesehen werden.

Bedeutung für die Betroffenen

Die Abweisung des Insolvenzantrags markiert das endgültige Aus für die Bemühungen, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass sie wenig bis keine Aussicht auf eine Rückzahlung ihrer Forderungen haben. Die Entscheidung stellt somit einen gravierenden Einschnitt für das Unternehmen und die beteiligten Parteien dar.

Amtsgericht Pirmasens, 10. Dezember 2024

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