Veröffentlicht am 9. Dezember 2024
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein gibt bekannt, dass die Rhenus Capital AG, mit Sitz in Am Widagraba 3, 9490 Vaduz, auf ihre Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet hat. Die Bewilligung wurde ursprünglich am 2. März 2015 erteilt und ist nun mit Wirkung vom 9. Dezember 2024 erloschen.
Hintergrund der Entscheidung:
Die Rhenus Capital AG hat ihren Verzicht auf die Bewilligung schriftlich erklärt. Dieser Schritt wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG durch die FMA geprüft und bestätigt. Mit der Feststellung des Erlöschens endet die Berechtigung der Gesellschaft, Dienstleistungen gemäß Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
Auswirkungen der Bewilligungsauflösung:
Durch den Verzicht und das Erlöschen der Bewilligung stellt die Rhenus Capital AG ihre Tätigkeit im Bereich der Vermögensverwaltung vollständig ein. Kunden, Geschäftspartner und weitere Betroffene werden gebeten, sich direkt an das Unternehmen zu wenden, um offene Angelegenheiten zu klären.
Hinweis der FMA:
Die FMA Liechtenstein erinnert daran, dass der Verzicht auf eine Bewilligung ein regulierter Prozess ist, der den hohen Anforderungen der Finanzmarktaufsicht unterliegt. Dies gewährleistet Transparenz und schützt die Interessen aller Beteiligten.
Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt im Finanzmarkt Liechtenstein und unterstreicht das Engagement der FMA für die Integrität und Stabilität des Marktes. Weitere Informationen zu Bewilligungen und deren Erlöschungsgründen finden Sie auf der offiziellen Webseite der FMA.