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BaFin warnt vor nicht autorisierter Website trustinvx.com
BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstplattformen ertdomb.com, ertdomc.com und weiteren Varianten
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BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstplattformen ertdomb.com, ertdomc.com und weiteren Varianten

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung herausgegeben, die sich gegen die Websites *ertdomb.com* und *ertdomc.com* sowie 26 weitere ähnliche Internetpräsenzen richtet. Der Vorwurf lautet, dass diese Seiten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, ohne im Besitz der notwendigen Lizenz zu sein.

Betrügerisches Netzwerk entlarvt

Beobachtungen zufolge zeigen *ertdomb.com*, *ertdomc.com* und ihre 26 weiteren Versionen nur leichte Abweichungen im Namen. Dies lässt darauf schließen, dass alle diese Websites Teil desselben betrügerischen Netzwerks sind. Beispielsweise sind Domainnamen wie *ertdomba.com* und *ertdomcb.com* geschaffen worden, welche strukturell und inhaltlich identisch sind und dieselben unerlaubten Angebote beinhalten. Diese Strategie wurde bereits bei früheren Warnungen der BaFin gegen ähnliche Plattformen aufgezeigt.

Unerlaubte Angebote gefährden Verbraucher

Nach deutschem Recht dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden. Angebote ohne eine solche Erlaubnis stellen ein erhebliches Risiko dar, da sie oft darauf abzielen, an persönliche oder finanzielle Informationen der Nutzer zu gelangen oder diese zu betrügerischen Investitionen zu verleiten.

Schutzmaßnahmen für Verbraucher

Um sich vor solchen Betrugsfällen zu schützen, empfiehlt die BaFin:
1. Überprüfung der BaFin-Unternehmensdatenbank, um die Zulassung von Finanzanbietern zu verifizieren.
2. Vorsicht bei Websites mit leicht veränderten Domainnamen, da diese auf betrügerische Absichten hinweisen können.
3. Skepsis gegenüber Versprechen über hohe Renditen.
4. Keine Weitergabe von sensiblen Daten an unbekannte Plattformen.

Rechtliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen

Die Warnung basiert auf dem § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der die BaFin ermächtigt, die Öffentlichkeit über unzulässige Anbieter zu informieren. Das Fazit der BaFin unterstreicht die Bedeutung von Wachsamkeit und sorgfältiger Prüfung bei der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen. Für Verbraucher gilt es, sich stets zu informieren und Angebote kritisch zu hinterfragen, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

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