Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 10/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OVENO Gesellschaft für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18319, wurde eine bedeutsame Entscheidung getroffen: Die im Februar 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, am 11. Dezember 2024 aufgehoben.
Die OVENO GmbH, mit Sitz in der Frankfurter Straße 2, 66606 St. Wendel, wird von ihrem Geschäftsführer, Herrn Andreas Kramp, vertreten. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Entwicklung und den Vertrieb von Hard- und Software im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikation.
Am 26. Februar 2024 waren Sicherungsmaßnahmen erlassen worden, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und den geordneten Ablauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassten in der Regel Einschränkungen der Verfügungsgewalt und weitere Kontrollmechanismen, die typischerweise dazu dienen, eine umfassende Prüfung der Vermögensverhältnisse sicherzustellen.
Nunmehr, knapp zehn Monate später, hat das Amtsgericht entschieden, diese Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Der Beschluss vom 11. Dezember 2024 signalisiert entweder eine wesentliche Klärung der Sachlage oder eine veränderte rechtliche oder wirtschaftliche Grundlage des Verfahrens.
Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren und gibt Raum für weitere Entwicklungen in der Zukunft der OVENO GmbH. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage für das Unternehmen und seine Gläubiger weiter gestalten wird.
Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, 11. Dezember 2024