Aktenzeichen: 36c IN 8211/24
Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Sachverhalt
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens gegen die CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, ansässig in der Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Das Unternehmen, im Handelsregister unter der Nummer HRB 74322 eingetragen, wird von Geschäftsführer Burkhard Schmidt geleitet.
Die CHRISTBURK Grundbesitz GmbH hatte den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Am 10. Dezember 2024, um 09:00 Uhr, erging der Beschluss, die vorläufige Insolvenzverwaltung einzuleiten. Die getroffenen Maßnahmen umfassen:
- Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. - Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt, mit Kanzleisitz in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin. Er ist telefonisch unter 030/1234567 und per E-Mail unter info@brachwitz-insolvenz.de erreichbar. - Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Insbesondere ist der Schuldnerin die Einziehung von Außenständen untersagt. - Ermächtigungen des Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder zu verwalten und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten. - Pflichten der Schuldner:
Den Schuldnern der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. - Zugriff auf Unternehmensunterlagen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Befugnis, Geschäftsräume und Unterlagen der Schuldnerin zu prüfen und Nachforschungen vorzunehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Schuldnerin oder Gläubiger können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Elektronische Dokumente müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 10. Dezember 2024