Aktenzeichen: 70 IN 319/22
Amtsgericht Hanau, Beschluss vom 4. September 2024
Überblick zur aktuellen Situation
Das Amtsgericht Hanau hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lanz Bau GmbH, mit Sitz in der Am Bootshafen 4, 63477 Maintal, die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewahren.
Details des Beschlusses
Am 4. September 2024 um 12:00 Uhr wurden folgende Maßnahmen getroffen:
- Verfügungsbeschränkungen:
Der Lanz Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sava Cupeljic, ist es untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände zu verfügen. - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Jess bestellt:- Adresse: Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main
- Telefon: 069/8700 85 70
- Fax: 069/8700 85 799
- E-Mail: frankfurt@jess-insolvenz.de
- Sicherung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und deren ordnungsgemäße Verwendung zu überwachen. Ohne seine Zustimmung sind Handlungen der Schuldnerin nicht rechtswirksam.
Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt:
- Die finanziellen und operativen Vorgänge der Schuldnerin zu überwachen.
- Eingehende Gelder entgegenzunehmen und Forderungen einzuziehen.
- Auskunft von den Banken und anderen Institutionen der Schuldnerin zu verlangen.
Das Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte, um im späteren Insolvenzverfahren die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Hanau einzureichen. Der Fristbeginn wird durch die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses bestimmt.
Amtsgericht Hanau – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 4. September 2024