Aktenzeichen: 5 IN 586/24
Amtsgericht Ludwigsburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Überblick über den Beschluss
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der KSK Consulting GmbH, ansässig in der Heidenheimer Straße 11, 71229 Leonberg, hat das Amtsgericht Ludwigsburg Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Kernpunkte des Beschlusses
- Antragsstellerin: KSK Consulting GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Kulke.
- Vertretung: Rechtsanwalt Wolfgang Hopp, Böblingen.
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Illig, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart.
Details der Anordnung
- Verfügungsbeschränkungen:
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch Bankkonten und Forderungen. - Zwangsvollstreckung:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte, sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt. - Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt:- Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
- Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.
- Auskünfte von den Banken und Drittschuldnern der Schuldnerin zu verlangen.
- Unternehmensprüfung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem dient die Maßnahme dem Schutz der Gläubigerinteressen.
Ziele der vorläufigen Verwaltung
Durch diese Maßnahmen sollen nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin verhindert und die Insolvenzmasse gesichert werden. Dies stellt sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigsburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts zu erklären.
Amtsgericht Ludwigsburg – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 10. Dezember 2024