Aktenzeichen: IN 901/24
Amtsgericht Landshut, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Überblick
Das Amtsgericht Landshut hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der KLANN Packaging GmbH, ansässig in der Waldkirchener Straße 11, 84030 Landshut, Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist der Schutz der Vermögensmasse und die Sicherstellung der Gläubigerinteressen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hintergrundinformationen
- Antragstellerin: KLANN Packaging GmbH
- Geschäftsführer: Graf Swen
- Vertretung: Rechtsanwälte act AC Tischendorf, Frankfurt
- Registergericht: Amtsgericht Landshut, HRB 2663
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit Beschluss vom 10. Dezember 2024, 11:30 Uhr wurde Rechtsanwalt Christoph Sorg, Speisemarkt 7, 84130 Dingolfing, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kontaktdaten:
- Telefon: +49 (8731) 934089-0
- Fax: +49 (8731) 934089-9
- E-Mail: dingolfing@schiebe.de
Wesentliche Maßnahmen
- Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf über Vermögenswerte, einschließlich Forderungen, nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. - Zwangsvollstreckung:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden eingestellt, sofern nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind. - Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Verwaltung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin.
- Einziehung von Forderungen.
- Prüfung der Deckung der Verfahrenskosten.
- Prüfung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu prüfen, insbesondere ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Fazit
Die vorläufige Insolvenzverwaltung der KLANN Packaging GmbH stellt sicher, dass das Vermögen des Unternehmens geschützt und alle weiteren Schritte im Sinne der Gläubiger sorgfältig geprüft werden. Rechtsanwalt Christoph Sorg übernimmt die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung des Vermögens.
Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 10. Dezember 2024