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Vorläufige Insolvenzverwaltung für HÄRTER GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 718/24
Amtsgericht Pforzheim, Beschluss vom 10. Dezember 2024


Überblick

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HÄRTER GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 6, 75203 Königsbach-Stein, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


Verfahrensbeteiligte

  • Schuldnerin: HÄRTER GmbH & Co. KG
    • Komplementärin: HÄRTER Verwaltungs GmbH
    • Vertretung: Geschäftsführer Felix Nussbaum, Axel Steiger, Markus Wild
  • Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRA 705832
  • Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Verhoeven, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt

Anordnung und Maßnahmen

  1. Zwangsvollstreckung ausgesetzt:
    Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Rechtsanwalt Dr. jur. Tibor Braun
      • Adresse: Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart
      • Telefon: 0711 22 55 83-0
      • E-Mail: info@rae-ibk.de
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere:

    • Bankkonten
    • Außenstände
    • Vermögensgegenstände innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  4. Ermächtigungen des Insolvenzverwalters:
    • Einzug von Forderungen und Entgegennahme von eingehenden Geldern
    • Verwaltung und Eröffnung von Sonderkonten
    • Prüfung der Vermögenslage der Schuldnerin und Sicherstellung der Insolvenzmasse
    • Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens zur Prüfung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens
  5. Zugang und Kontrolle:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen und erforderliche Unterlagen sicherzustellen.

Hinweis für Gläubiger und Drittschuldner

  • Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Drittschuldner sind verpflichtet, diese Anordnung zu beachten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Pforzheim eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder Veröffentlichung des Beschlusses. Weitere Details zur Einreichung von Beschwerden und elektronischen Dokumenten sind in der Rechtsmittelbelehrung des Gerichts zu finden.


Zusatzhinweise

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt elektronisch und bleibt bis zu sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens im Informationssystem verfügbar.

Amtsgericht Pforzheim – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024

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