Aktenzeichen: 9 IN 178/24
Amtsgericht Aurich, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Hintergrund des Verfahrens
Das Amtsgericht Aurich hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH, Zum Südkai 20, 26723 Emden, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Danny Götze, vertreten.
Bestimmungen des Beschlusses
Mit Wirkung vom 10. Dezember 2024, 10:47 Uhr, hat das Gericht entschieden:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel ist die Sicherung und der Erhalt der Vermögenswerte während des Verfahrens. - Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll bestellt. Seine Kontaktdaten sind:- Kanzleiadresse: Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
- Telefon: 0441/779 3081-0
- Fax: 0441/779 3081-9
- E-Mail: info@legales-stoll.de
- Leistungsverbot an die Schuldnerin:
Alle Drittschuldner der Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH wurden angewiesen, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnungen des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Weiteres Verfahren und Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann von Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aurich eingesehen werden. Rechtsmittel können entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eingelegt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin und andere Berechtigte können gegen diese Entscheidung binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich, einzureichen. Eine wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet unter Insolvenzbekanntmachungen kann die Frist in Gang setzen.
Amtsgericht Aurich – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024