Aktenzeichen: 1 IN 717/24
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HÄRTER Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Gutenbergstraße 6, 75203 Königsbach-Stein, wurde am 10. Dezember 2024 durch das Amtsgericht Pforzheim eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin, vertreten durch die Geschäftsführer Felix Nussbaum, Axel Steiger und Markus Wild, hatte zuvor einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.
Entscheidung des Gerichts:
Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, hat das Gericht gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, ausgenommen hiervon sind unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Tibor Braun, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht in der Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin.- Kontakt:
Telefon: 0711 22 55 83-0
E-Mail: info@rae-ibk.de
- Kontakt:
- Einschränkung der Verfügungsmacht der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. - Eröffnung von Sonderkonten:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. - Einziehungsbefugnis und Auskunftspflichten:
Kreditinstitute, welche die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet. Drittschuldner der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 InsO). - Ermittlung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen, Einsicht in Geschäftspapiere zu nehmen und diese bei Bedarf einzuziehen. Er prüft zudem die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens und die Kosten des Verfahrens.
Hintergrund der Maßnahme:
Die HÄRTER Verwaltungs GmbH hat durch ihren Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Dr. Alexander Verhoeven, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt, einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu sichern und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu prüfen.
Weitere Schritte und Veröffentlichung:
Die Anordnung wurde elektronisch bekannt gemacht und bleibt für die Dauer der Sicherungsmaßnahmen abrufbar. Sollte das Verfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach dessen Abschluss (§ 3 Abs. 1 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Betroffene Parteien können gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung und muss schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim, eingereicht werden.
Mit der Bestellung von Dr. Tibor Braun als vorläufigem Insolvenzverwalter wird ein entscheidender Schritt zur Klärung der Vermögensverhältnisse und zur Sicherung der Insolvenzmasse unternommen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren eröffnet wird und welche Perspektiven sich für das Unternehmen und seine Gläubiger ergeben.