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Vorläufige Insolvenzverwaltung für CALYDO Personal GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1147/24 C-77

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 11. Dezember 2024 um 11:30 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CALYDO Personal GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Mainzer Landstraße 69, 60329 Frankfurt am Main, wird durch den Geschäftsführer Mehmet Arslan, wohnhaft in der Mainzer Straße 12, 64521 Groß-Gerau, vertreten. Die CALYDO Personal GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 126457 eingetragen.


Anordnung des Gerichts:

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katja Dönges bestellt, erreichbar unter:

  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  3. Anweisungen an Drittschuldner:
    Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses und an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Bedeutung der Anordnung:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte der CALYDO Personal GmbH und schützt die Interessen der Gläubiger. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewerten.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss können betroffene Parteien, darunter die Schuldnerin und Gläubiger, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
  • Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, einzulegen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main einen entscheidenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der CALYDO Personal GmbH unternommen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens notwendig ist oder alternative Lösungen möglich sind.

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