Aktenzeichen: 403 IN 2023/24
Das Amtsgericht Leipzig hat am 10. Dezember 2024 um 16:00 Uhr wichtige Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der accura-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) beschlossen. Das Unternehmen, mit Sitz in der Friedrichshöhe 24, 04838 Eilenburg, wird durch den Geschäftsführer Jörg Burkhardt vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 33094 eingetragen.
Beschluss des Gerichts:
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubigerinteressen wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Folgende Maßnahmen wurden gemäß §§ 21, 22 InsO getroffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der erfahrene Insolvenzrechtsexperte Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Uferstraße 19, 04105 Leipzig, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. - Einschränkung der Verfügungsmacht:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Forderungen und die Verwaltung von Bankguthaben. - Sicherung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, neue Insolvenzsonderkonten zu eröffnen und eingehende Gelder zu verwalten. Die entstehenden Kosten werden als Masseverbindlichkeiten behandelt. - Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Ausnahmen bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung. - Untersagung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, die bewegliche Gegenstände betreffen, wurden untersagt oder vorübergehend eingestellt. - Ermächtigung zur Nachforschung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, bei Dritten, einschließlich Banken und Kreditinstituten, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin einzuholen, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Vermögenswerte der accura-Dienstleistungen UG zu sichern und zu erhalten. Er wird außerdem prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Bedeutung des Beschlusses:
Mit diesem Beschluss wird sichergestellt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin transparent überprüft und nachteilige Veränderungen verhindert werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Vorbereitung einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzureichen.
Dieser Beschluss markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren über das Vermögen der accura-Dienstleistungen UG. Die kommenden Wochen werden Klarheit über die Zukunft des Unternehmens bringen, ob durch eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Restrukturierung.