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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der MNB Health Lab GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 407/24
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Dezember 2024


Hintergrund

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MNB Health Lab GmbH, mit Sitz in OT Eggersdorf, Eschenallee 47, 15345 Petershagen, die vorläufige Verwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin, um eine geordnete Abwicklung und Überprüfung der Insolvenzkriterien zu ermöglichen.


Anordnung der vorläufigen Verwaltung

Am 10. Dezember 2024 wurde gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 (2. Halbsatz) InsO die vorläufige Verwaltung des Vermögens der MNB Health Lab GmbH durch das Insolvenzgericht eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jörg Wenzel aus Potsdam bestellt.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam
  • Telefon: (bitte erfragen)

Kernpunkte des Beschlusses

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände, einschließlich solcher außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Aufforderung an Drittschuldner:
    Den Schuldnern der MNB Health Lab GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnung zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zweck der Maßnahmen

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und der Sicherung der Ansprüche der Gläubiger. Ziel ist es, zu überprüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und eine geordnete Insolvenzabwicklung sicherzustellen.


Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin und betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) einzureichen.


Amtsgericht Frankfurt (Oder) – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024

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