Kinder getrennter Eltern erhalten im nächsten Jahr geringfügig mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neuen Sätze bekanntgegeben, die in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ veröffentlicht werden. Diese Tabelle dient bundesweit als Grundlage für die Berechnung von Unterhaltspflichten.
Ab 2024 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder unter fünf Jahren 482 Euro, was einem Anstieg um zwei Euro entspricht. Für ältere Kinder erhöht sich der Betrag ebenfalls moderat:
Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten 552 Euro, drei Euro mehr als zuvor.
Kinder zwischen 12 und 17 Jahren bekommen 652 Euro, vier Euro mehr als bisher.
Die Anpassungen orientieren sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und berücksichtigen unter anderem die Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Hintergrund zur „Düsseldorfer Tabelle“
Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird seit Jahrzehnten als Referenz für die Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen. Sie definiert nicht nur die Mindestsätze, sondern berücksichtigt auch die Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Eltern sowie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Die Tabelle dient der Vereinheitlichung und Transparenz im Unterhaltsrecht und wird regelmäßig angepasst, um den Lebensrealitäten gerecht zu werden.
Kritik und Diskussionen
Die diesjährige Anpassung stößt auf gemischte Reaktionen. Während sie als Schritt in die richtige Richtung angesehen wird, kritisieren Verbände, dass die Erhöhungen die tatsächlichen Kosten für Kinder kaum decken. Besonders angesichts der anhaltend hohen Inflation und der gestiegenen Preise für Energie, Lebensmittel und Bildungseinrichtungen fordern viele eine stärkere Anhebung der Unterhaltssätze.
„Die minimalen Erhöhungen sind ein Tropfen auf den heißen Stein“, betonte ein Sprecher des Deutschen Familienverbands. „Für viele Alleinerziehende wird der Alltag nicht wirklich erleichtert.“
Verhältnis zum Kindergeld
Die Erhöhung der Unterhaltssätze ist auch im Zusammenhang mit dem Kindergeld zu sehen, das seit Januar 2023 bei 250 Euro pro Kind liegt. Beim Kindesunterhalt wird das Kindergeld zur Hälfte auf die Unterhaltspflicht angerechnet, was die tatsächlichen Zahlungen der Eltern reduziert. Kritiker bemängeln, dass diese Regelung vor allem den Unterhaltspflichtigen zugutekommt und weniger den Kindern selbst.
Relevanz für Betroffene
Eltern, die von der „Düsseldorfer Tabelle“ betroffen sind, sollten die neuen Sätze frühzeitig prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen lassen. Besonders wichtig ist dies in Fällen, in denen die Unterhaltspflicht gerichtlich geregelt wurde. Wer unsicher ist, kann sich bei Familienberatungsstellen oder Fachanwälten für Familienrecht informieren, um sicherzustellen, dass die neuen Beträge korrekt berechnet werden.
Die nächste Anpassung der „Düsseldorfer Tabelle“ wird voraussichtlich in einem Jahr erfolgen, abhängig von der weiteren Entwicklung der Lebenshaltungskosten.