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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen für Finnmind GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 1650/23
Amtsgericht Mannheim, Beschluss vom 27. November 2024


Sachverhalt

Das Amtsgericht Mannheim hat in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Finnmind GmbH, ansässig in O 4, 4, 68161 Mannheim, eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Beck, war zuvor von Sicherungsmaßnahmen betroffen, die mit Beschluss vom 17. April 2024 angeordnet wurden.

Die Finnmind GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 188667 eingetragen.


Beschluss des Gerichts

Das Insolvenzgericht Mannheim hat am 27. November 2024 entschieden, die mit dem Beschluss vom 17. April 2024 verhängten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Mit dieser Entscheidung endet die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin, und es wird keine weitere Sicherung des Vermögens im Rahmen des Verfahrens aufrechterhalten.


Verfahrensfortschritt

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert eine wesentliche Änderung im Insolvenzverfahren. Weitere Informationen und Einsicht in den vollständigen Beschluss sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mannheim erhältlich. Beteiligte und Gläubiger werden aufgefordert, etwaige Rückfragen oder Ansprüche über die üblichen Kanäle zu stellen.


Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 27. November 2024

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