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Vorläufige Verwaltung angeordnet: Stier-Agentur UG im Fokus der Insolvenzmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 523 IN 5/24
Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2024


Insolvenzantragsverfahren über die Stier-Agentur UG

Das Amtsgericht Bremen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stier-Agentur UG, mit Sitz in der Wilhelm-Ahrens-Str. 23, 28759 Bremen, entscheidende Maßnahmen getroffen. Die Gesellschaft, die unter der Handelsregisternummer HRB 37689 eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Majid Tavalarpour vertreten.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Am 10. Dezember 2024 um 08:55 Uhr wurde durch das Amtsgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Stier-Agentur UG angeordnet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft geschützt und im Interesse der Gläubiger ordnungsgemäß verwaltet werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel bestellt.
Er ist erreichbar unter:

  • Adresse: Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen
  • Telefon: 0421/200959-0
  • Fax: 0421/200959-29
  • Website: www.sponagel-recht.de

Wesentliche Maßnahmen und Anordnungen

  1. Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen über das Vermögen der Stier-Agentur UG sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Leistungsverpflichtung für Drittschuldner:
    Die Schuldner der Stier-Agentur UG wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten.
  3. Sicherung der Vermögenswerte:
    Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht der Stier-Agentur UG die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Darüber hinaus können auch Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens geltend machen wollen, Beschwerde einlegen.

Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Ist eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, gilt die Frist ab dem zweiten Tag nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25–31, 28195 Bremen einzulegen.


Hinweis zur Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.


Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024

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