Dark Mode Light Mode

Vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Masse: Span-Service Holzlogistik GmbH im Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 206/24

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 09. Dezember 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Span-Service Holzlogistik GmbH weitere vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.


Unternehmensdetails

  • Firma: Span-Service Holzlogistik GmbH
  • Sitz: Am Mettenbacherhof, 76855 Annweiler
  • Registergericht: Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 1309
  • Geschäftsführer: Gustav Kühner
  • Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mark Schüssler, Weinheim

Beschluss des Amtsgerichts

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurden die Befugnisse des bereits am 27. November 2024 bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Martin Wiedemann, erweitert. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherung der Masse und der Schutz der Gläubigerinteressen.

Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde autorisiert, mit der VR Bank Südliche Weinstraße Wasgau eG, Bad Bergzabern, eine Vereinbarung abzuschließen. Diese sieht vor:

  1. Anzahlung in Höhe von 250.000,00 €:
    Die Bank verpflichtet sich, einen Vorschuss auf spätere Massebeteiligungen und gesetzliche Feststellungs- sowie Verwertungskosten gemäß § 170, § 171 InsO zu leisten.
  2. Begründung von Masseverbindlichkeiten:
    Der Betrag wird auf die tatsächlichen Kosten angerechnet, die im eröffneten Insolvenzverfahren entstehen. Dies begründet Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO.
  3. Entzug der Verfügungsmacht der Schuldnerin:
    Die Verfügungsmacht der Schuldnerin über diese Verbindlichkeiten wird entzogen, um die ordnungsgemäße Verwaltung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu gewährleisten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

  • Name: Rechtsanwalt Martin Wiedemann
  • Kanzlei: Ernestus Rechtsanwälte
  • Adresse: O 3, 11+12, 68161 Mannheim
  • Kontakt: Tel.: 0621-5339220, Fax: 0621-53392222

Bestehende Beschlüsse

Die Anordnungen aus den Beschlüssen vom 27. November 2024 und 03. Dezember 2024 bleiben weiterhin gültig.


Rechtsmittelbelehrung

Betroffene können innerhalb der gesetzlichen Fristen Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. Für nähere Informationen und Fristen steht das Insolvenzgericht Landau in der Pfalz zur Verfügung.


Amtsgericht Landau in der Pfalz – 09. Dezember 2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Innovative Dienstleistungen in der Insolvenz: Verfahren gegen Neonamic GmbH i. L. eingeleitet

Next Post

Vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren der Kwistum Erwerbs GmbH