Aktenzeichen: 110 IN 728/24
Amtsgericht Ravensburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Insolvenzantragsverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Ravensburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der V+L infraManagement GmbH, Alpgaustraße 1, 88260 Argenbühl, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Menner, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten unter der Nummer HRB 12190 eingetragen.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, bestellt. Dr. Rösch übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Zu seinen Befugnissen gehört die Einziehung von Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin. Außerdem darf er im Namen der Schuldnerin Sonderkonten einrichten und Verfügungen nur nach Maßgabe des Insolvenzrechts tätigen.
Anordnung des Verfügungsverbots
Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Ziele der vorläufigen Verwaltung
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch als Sachverständiger tätig und prüft, ob die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem soll er die Möglichkeiten einer Fortführung des Unternehmens ausloten.
Information für Gläubiger und Schuldner
Drittschuldner der V+L infraManagement GmbH dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Andernfalls wird eine Zustimmung durch den Insolvenzverwalter erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Ravensburg oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Elektronische Rechtsmittel sind ebenfalls möglich, müssen jedoch den Vorgaben der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung entsprechen.
Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024