Aktenzeichen: IN 1153/24
Amtsgericht Augsburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Einleitung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Umzüge Stahl GmbH, mit Sitz in der Pater-Rupert-Mayer-Straße 38, 86899 Landsberg am Lech, hat das Amtsgericht Augsburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Christina Helga Tegelkamp und Ralf Tegelkamp vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 21340 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Räupke, Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg, bestellt. Herr Räupke ist unter der Telefonnummer +49(821)509330 und per E-Mail unter augsburg@schneidergeiwitz.de erreichbar. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, sowie die Insolvenzmasse zu überwachen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Verfügungsbeschränkungen
Die Schuldnerin darf ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Dazu zählt auch die Einziehung von Forderungen und Außenständen. Dies soll gewährleisten, dass das Vermögen im Interesse der Gläubiger erhalten bleibt und nicht nachteilig verändert wird.
Maßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen
Zwangsvollstreckungen oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Rechte der Gläubiger und Schuldner
Gläubiger werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen direkt an die Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig. Der vorläufige Verwalter prüft zudem die Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens sowie die Deckung der Verfahrenskosten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. dessen öffentlicher Bekanntmachung. Rechtsmittel sind schriftlich beim Amtsgericht Augsburg oder als elektronisches Dokument gemäß den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung einzureichen.
Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024