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Vorläufige Insolvenzverwaltung für SwissCommerce Germany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 248/24
Amtsgericht Gießen, Beschluss vom 10. Dezember 2024


Verfahrenseröffnung über das Vermögen der SwissCommerce Germany GmbH

Das Amtsgericht Gießen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SwissCommerce Germany GmbH, mit Sitz in der Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen, die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 8237 eingetragen und wird von Geschäftsführer Alexander Trampisch vertreten.

Als Verfahrensbevollmächtigter des Geschäftsführers fungiert Rechtsanwalt Richard Kurlinsky aus Ebsdorfergrund.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Käs aus Gießen bestellt. Die Kanzlei ist erreichbar unter:

Herr Käs hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.


Anordnung von Beschränkungen

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelten strikte Verfügungsbeschränkungen:

  1. Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters weder Forderungen einziehen, abtreten oder über sie verfügen. Ebenso ist der Verkauf, die Verpfändung oder anderweitige Belastung von Anlage-, Umlauf- oder sonstigem Eigentum untersagt.
  2. Arbeitsverhältnisse: Die Schuldnerin behält die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse. Allerdings bedürfen Änderungen, Beendigungen oder Neubegründungen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Diese Maßnahmen sollen eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Gesellschaft verhindern und die Insolvenzmasse schützen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Gießen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Ist die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht worden, gilt die Zustellung zwei Tage nach Veröffentlichung als erfolgt.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist gilt jedoch nur als gewahrt, wenn die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Gießen eingeht.


Hinweis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 10. Dezember 2024

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