Aktenzeichen: 61 IN 49/24
Amtsgericht Meldorf, Beschluss vom 09. Dezember 2024
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Voß Bau GmbH, Mahde 2, 25774 Groven, hat das Amtsgericht Meldorf wichtige Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit Beschluss vom 09. Dezember 2024, 14:15 Uhr, wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Sämisch übernimmt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Voß Bau GmbH. Er ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
- Telefon: 040 650390
- Telefax: 040 65039199
Anordnung eines Verfügungsverbots
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen. Ziel dieser Maßnahme ist es, unkontrollierte Abflüsse oder eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung steht der sofortigen Beschwerde offen, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Meldorf einzureichen ist. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument gemäß den gesetzlichen Anforderungen eingereicht werden.
Weitere Schritte und Einsichtnahme
Die vollständigen Beschlussunterlagen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Das Verfahren wird die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens analysieren, um die Interessen aller Gläubiger zu wahren.
Amtsgericht Meldorf – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 09. Dezember 2024