Aktenzeichen: 163 IN 137/24
Amtsgericht Essen, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Sachverhalt
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Beßling GmbH, mit Sitz in der Märkischestr. 8-10, 44866 Bochum, hat das Amtsgericht Essen am 10. Dezember 2024 um 11:57 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Bereich Garten- und Landschaftsbau sowie in damit zusammenhängenden Geschäften tätig ist, wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Kai Beßling.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen, bestellt. - Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Beßling GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur unter Beachtung dieser Anordnung und an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel der Maßnahmen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine Bewertung der wirtschaftlichen Situation vorzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen einzureichen.
Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Maßgeblich für die Frist ist das frühere Ereignis.
Amtsgericht Essen – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024