Aktenzeichen: 33 IN 45/24
Amtsgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Stoffe Zanders GmbH, mit Sitz am Rönneterring 2, 41068 Mönchengladbach, hat das Amtsgericht Mönchengladbach die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 3949 eingetragen.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Zumhasch bestellt. Dieser ist unter folgender Anschrift erreichbar:
- Adresse: Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach
- Telefon: Kontaktinformationen können bei Bedarf erfragt werden.
Rechtsanwalt Zumhasch übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin.
Wesentliche Maßnahmen und Anordnungen
- Allgemeines Verfügungsverbot:
Der Schuldnerin wurde ein umfassendes Verfügungsverbot auferlegt. Das bedeutet, dass die Verwaltung und Verfügung über das Vermögen, einschließlich der Einziehung von Forderungen und Bankguthaben, ausschließlich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgt. - Verpflichtung für Drittschuldner:
Drittschuldner der Stoffe Zanders GmbH sind verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. - Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckungen und ähnliche Maßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt. Bereits eingeleitete Verfahren werden vorübergehend eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
Ziel der Anordnungen
Die getroffenen Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Rechte der Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
Hinweis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach eingesehen werden.
Amtsgericht Mönchengladbach – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024