Aktenzeichen: 580 IN 850/24
Amtsgericht Schwerin, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Das Amtsgericht Schwerin hat im Insolvenzverfahren gegen die Campus Ludwigslust GmbH & Co. KG, vertreten durch die Heimes Beteiligungs Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Schwerin, am 10. Dezember 2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Antragstellerin ist die Sequoia IDF Asset Holdings S.A., ansässig in Luxemburg.
Maßnahmen zur Sicherung der Vermögensmasse
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Valentinskamp 70, 20354 Hamburg, bestellt. Herr Rebel wird die Vermögenswerte der Schuldnerin überwachen und sichern. - Einschränkungen für die Schuldnerin
- Alle Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
- Die Schuldnerin darf nicht über ihre Bankkonten oder Außenstände verfügen.
- Die Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Eröffnung von Sonderkonten
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen, um Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Nicolas Rebel wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob das Vermögen der Schuldnerin die Verfahrenskosten deckt. Darüber hinaus wird er bewerten, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Vermögenswerte zu sichern.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:
- Einreichung bei:
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 – 2
19053 Schwerin
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Eine öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt ebenfalls als Zustellung.
Beschwerden sind schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Einreichung kann auch elektronisch erfolgen, sofern die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs erfüllt sind.
Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024