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Insolvenzantragsverfahren: French Tacos BP GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung
Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: GeHa Solar und Elektrotechnik GmbH unter Aufsicht

Insolvenzantragsverfahren: French Tacos BP GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Dresden ordnet Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger an

Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der French Tacos BP GmbH, ansässig in der Alaunstraße 15, 01099 Dresden, entscheidende Maßnahmen ergriffen. Unter dem Aktenzeichen 533 IN 989/24 wurde am 09. Dezember 2024 um 09:40 Uhr der Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg (Wasastraße 15, 01219 Dresden) als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Ermächtigungen und Auflagen für die vorläufige Verwaltung

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, Bankguthaben und sonstige Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen. Zusätzlich wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, wodurch Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit der Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner wurden angewiesen, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, es sei denn, dieser genehmigt eine Zahlung direkt an die Schuldnerin.

Schutz der Gläubiger und Sicherung der Masse

Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung der Insolvenzmasse. Die French Tacos BP GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ozan Polat, hatte zuvor Finanzschwierigkeiten gemeldet, welche das Insolvenzverfahren notwendig machten. Ziel der vorläufigen Maßnahmen ist es, weitere Vermögensverluste zu verhindern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde als elektronisches Dokument gemäß den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) übermittelt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Einsichtnahme und Kontakt

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsichtnahme aus. Weitere Informationen können über die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters unter der Telefonnummer 0351 34085 0 oder auf der Website www.hww.eu eingeholt werden.

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird die Möglichkeit geprüft, ob das Vermögen der French Tacos BP GmbH ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken und eine Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.

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