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Insolvenzanordnung für die WASH & GO exclusive GmbH Autopflege-Service

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 305 IN 2348/24
Amtsgericht Chemnitz, Beschluss vom 10. Dezember 2024

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der WASH & GO exclusive GmbH Autopflege-Service, Zietenstraße 123, 09130 Chemnitz, hat das Amtsgericht Chemnitz entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ergriffen.


Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Verfügungsverbot

Mit Beschluss vom 10. Dezember 2024, 13:13 Uhr, wurde Markus M. Merbecks, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Merbecks ist erreichbar unter:

Darüber hinaus wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO auferlegt. Dies bedeutet, dass die WASH & GO exclusive GmbH nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen darf. Alle Verfügungen über die Vermögensmasse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Drittschuldner (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, sofern dieser nicht ausdrücklich etwas anderes genehmigt.


Verfahren und Einsicht

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz eingesehen werden. Das Ziel der getroffenen Maßnahmen ist die Sicherung und der geordnete Erhalt der Insolvenzmasse, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024

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