Amtsgericht Hannover hebt vorläufige Maßnahmen auf
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Finimo GmbH, ansässig in der Buschkamp 84, 30853 Langenhagen, wurde eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Vladislav Tirbach, war zuvor Gegenstand eines Beschlusses, der die vorläufige Verwaltung und Maßnahmen nach den §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) anordnete.
Am 09. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 907 IN 641/24 – 0 – beschlossen, die zuvor getroffenen Anordnungen aufzuheben. Der ursprüngliche Beschluss vom 19. November 2024, der die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens sowie weitere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gläubiger und der Insolvenzmasse vorsah, wurde somit außer Kraft gesetzt.
Einsichtnahme möglich
Interessierte Parteien, insbesondere Gläubiger und betroffene Geschäftspartner, können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover einsehen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass Transparenz im Verfahren gewahrt bleibt.
Hintergrund und Bedeutung
Die Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen deutet darauf hin, dass entweder die Voraussetzungen für die vorläufige Verwaltung nicht mehr gegeben sind oder sich die Vermögenslage der Schuldnerin geändert hat. Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren weitergeführt wird, da keine Informationen über eine etwaige Einstellung des Verfahrens oder einen weiteren Beschluss vorliegen.
Mit der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen erhält die Finimo GmbH ihre ursprüngliche Verfügungsmacht über ihr Vermögen zurück, sofern keine weiteren Einschränkungen angeordnet wurden.
Kontakt und weitere Informationen
Für nähere Auskünfte steht das Amtsgericht Hannover zur Verfügung. Betroffene werden angehalten, sich über die weiteren Entwicklungen im Verfahren zu informieren, um ihre Rechte zu wahren.