Aktenzeichen: 405 IN 1912/24
Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 09. Dezember 2024
Das Amtsgericht Leipzig hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gröner Group GmbH, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative InsO verhängt. Dieses Verbot untersagt der Schuldnerin, über Gegenstände ihres Vermögens eigenmächtig zu verfügen.
Hintergrund und Maßnahme
Die Gröner Group GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Christoph Gröner, steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts Leipzig. Das allgemeine Verfügungsverbot dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse. Künftige Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft bedürfen der gerichtlichen Zustimmung oder der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:
- Einreichung bei:
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig - Fristbeginn:
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Zustellungen erfolgen entweder durch Postversand oder öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Bei Zustellung durch die Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Öffentliche Bekanntmachungen gelten zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt. - Form der Beschwerde:
Beschwerden können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklärt werden. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, müssen jedoch den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht.
Weiteres Verfahren
Die Gröner Group GmbH bleibt während des Insolvenzverfahrens unter besonderer Beobachtung. Ziel der Maßnahmen ist es, eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 09. Dezember 2024