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Witte Barskamp GmbH & Co. KG: Vorläufige Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Lüneburg, Aktenzeichen: 47 IN 64/24

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 6. Dezember 2024 um 11:45 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Witte Barskamp GmbH & Co. KG, ansässig im Horndorfer Weg 26-28, 21354 Bleckede, die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a Abs. 1 InsO angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRA 896 eingetragen ist, wird von der Witte Barskamp Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin sowie den Kommanditisten Jens Düffert, Andreas Witte und Horst Witte vertreten.


Bestellung des vorläufigen Sachwalters

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann aus Lüneburg bestellt. Die Kanzlei von Herrn Könemann befindet sich in der Lise-Meitner-Str. 2, 21337 Lüneburg. Er ist erreichbar unter Tel.: 04131 / 400400 und per E-Mail unter inso@kanzlei-koenemann.de.

Die Witte Barskamp GmbH & Co. KG bleibt berechtigt, ihr Vermögen selbst zu verwalten und darüber zu verfügen, jedoch unter der strengen Aufsicht des vorläufigen Sachwalters. Diese Form der Eigenverwaltung soll eine geordnete Fortführung des Geschäftsbetriebs ermöglichen, während die finanzielle Lage des Unternehmens überprüft wird.


Ziele und Bedeutung der Eigenverwaltung

Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung signalisiert, dass die Witte Barskamp GmbH & Co. KG möglicherweise eine Sanierung in Eigenverantwortung anstrebt. Durch die Aufsicht des vorläufigen Sachwalters wird sichergestellt, dass keine nachteiligen Vermögensverfügungen vorgenommen werden und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.


Rechtsmittelbelehrung

Betroffene haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts für die Eröffnung des Verfahrens bestreiten möchten. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Beschwerden können schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden, wobei die Einhaltung der Frist entscheidend ist.


Einsichtnahme und Datenschutz

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts, abrufbar auf der offiziellen Webseite oder auf Anfrage per Post.


Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Sachwalter die wirtschaftliche Situation der Witte Barskamp GmbH & Co. KG analysieren und mit der Geschäftsführung zusammenarbeiten, um die Sanierungsmöglichkeiten auszuloten. Das Ziel ist eine langfristige Stabilisierung des Unternehmens und eine gerechte Befriedigung der Gläubigerinteressen.

Amtsgericht Lüneburg, 06.12.2024
Aktenzeichen: 47 IN 64/24

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