Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 1661/24 S-33-
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SC JV WIAM GmbH, ansässig in der Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 6. Dezember 2024 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 127309, wird von Claudius Frederik Westerhaus, Geschäftsführer der Silvertip Capital Limited, mit Sitz in Berkeley Square House, Berkeley Square, London, Großbritannien, vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Kanzlei LINTILIA LAW, mit Sitz in der Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, bestellt. Prof. Dr. Roth ist erreichbar unter Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50 sowie per E-Mail unter kontakt@lintilia.de. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Kanzlei (www.lintilia.de) abrufbar.
Mit dieser Bestellung wird sichergestellt, dass alle Verfügungen der SC JV WIAM GmbH über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und der Stabilisierung der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens.
Hintergrund und Ziel der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und die Insolvenzmasse für die Gläubiger zu sichern. Prof. Dr. Jan Roth wird die Vermögensverhältnisse der SC JV WIAM GmbH prüfen und sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.
Weiteres Vorgehen
In den nächsten Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der SC JV WIAM GmbH detailliert analysieren. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Eröffnung eines formellen Insolvenzverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls Sanierungs- oder Abwicklungsmaßnahmen vorzubereiten.
Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung markiert einen entscheidenden Schritt zur Klärung der finanziellen Situation des Unternehmens und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.12.2024
Aktenzeichen: 810 IN 1661/24 S-33-