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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ZieGloDis GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 336/24

Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat am 09. Dezember 2024 um 08:35 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZieGloDis GmbH, ansässig in der Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, erste Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet. Die ZieGloDis GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Ziegler.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm, ansässig in der Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, bestellt.
Kontakt:

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
  2. Einrichtung eines Anderkontos:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außenstände einzuziehen und diese auf ein neu einzurichtendes Anderkonto einzuzahlen.
  3. Schutz vor nachteiligen Veränderungen:
    Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, um die Grundlage für eine mögliche Sanierung oder ordnungsgemäße Abwicklung zu schaffen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. einzureichen. Nähere Informationen zur elektronischen Einreichung und den entsprechenden technischen Anforderungen sind unter www.justiz.de abrufbar.


Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Insolvenzgericht – 09.12.2024

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