Aktenzeichen: 8 IN 2080/24
Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kwistum Holding GmbH, ansässig c/o Vivonio Furniture GmbH, Leopoldstraße 16, 80802 München, Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Gernot Mang vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 247348 eingetragen.
Gerichtliche Anordnung
Am 09. Dezember 2024, um 10:00 Uhr, wurde zur Vermeidung nachteiliger Vermögensveränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Kanzleisitz Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, bestellt. Fortan dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zentrale Maßnahmen zur Vermögenssicherung
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits laufende Zwangsvollstreckungen, einstweilige Verfügungen oder Arrestmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorläufig ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Verfügungsbeschränkungen: Die Schuldnerin ist angewiesen, weder über Bankkonten noch über Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
- Sicherungsmaßnahmen für Konten: Sonderkonten können vom vorläufigen Insolvenzverwalter im Namen der Schuldnerin eingerichtet werden, über die er Verfügungsbefugnis erhält.
- Auskunftspflichten der Banken: Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet.
Prüfungs- und Überwachungsaufgaben des Verwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt:
- Die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und zu sichern (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
- Festzustellen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
- Möglichkeiten zur Fortführung des Unternehmens zu evaluieren.
Hinweise an Drittschuldner
Schuldner der Kwistum Holding GmbH (Drittschuldner) sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Ziel der Maßnahme
Die Anordnungen sollen das Vermögen der Kwistum Holding GmbH sichern und eine geordnete Abwicklung bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung gewährleisten.
Amtsgericht Stuttgart, 09. Dezember 2024