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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Elektrohaus Rauscher GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 1463/24

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 09. Dezember 2024 um 08:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elektrohaus Rauscher GmbH, ansässig in der Allersberger Straße 11 a, 90596 Schwanstetten, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.

Hintergrund des Verfahrens

Die Elektrohaus Rauscher GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Esther Ingeborg Rauscher (geb. Zwenig) und Harald Rauscher, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 31321 eingetragen. Ziel des Verfahrens ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.


Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Farnbacher, ansässig in der Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, bestellt.


Anordnungen des Gerichts

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Sicherung von Außenständen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen. Eingezogene Gelder sind auf ein speziell hierfür einzurichtendes Anderkonto einzuzahlen.

Zielsetzung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Zudem soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg.

Die Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts abgegeben werden. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Gericht in Nürnberg.


Hinweis zur Kommunikation:
Rechtsmittel und Anträge können elektronisch eingereicht werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Für weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation besuchen Sie die Webseite justiz.de.


Amtsgericht Nürnberg, 09. Dezember 2024

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