Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Elektrohaus Rauscher GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 1463/24

Das Amtsgericht Nürnberg hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Elektrohaus Rauscher GmbH, ansässig in der Allersberger Straße 11a, 90596 Schwanstetten, Maßnahmen zum Schutz des Schuldnervermögens eingeleitet. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Esther Ingeborg Rauscher (geb. Zwenig) und Harald Rauscher, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 31321 eingetragen.


Gerichtliche Anordnung

Am 09. Dezember 2024, um 08:10 Uhr, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Michael Farnbacher, Kanzleisitz Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, bestellt. Künftig bedürfen alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.


Anweisungen für Drittschuldner

Drittschuldner, also Schuldner der Elektrohaus Rauscher GmbH, dürfen nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingereicht werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg vorzubringen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder – falls diese nicht erfolgt – mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.


Ziel der Maßnahme

Die gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung zu ermöglichen.

Amtsgericht Nürnberg, 09. Dezember 2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Rechtliche Aspekte des Immobilienmarkts und der Zinspolitik

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für FF Hochbau GmbH angeordnet