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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: df Logistik GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 147/24

Das Amtsgericht Cloppenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der df Logistik GmbH, Schäferstraße 20, 26219 Bösel, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 204937 eingetragen ist, wird von den Geschäftsführern Klaus Ferneding und Frank Norrenbrock vertreten.


Details des Verfahrens

Am 06. Dezember 2024 wurde entschieden, dass Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hanken mit Sitz in Am Markt 9, 49685 Emstek, bestellt. Dieser ist zuständig für die Sicherung des Vermögens und die Einziehung von Außenständen.


Pflichten der Schuldner der Antragstellerin

Die Schuldner der df Logistik GmbH wurden aufgefordert, Zahlungen und andere Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um die Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie von Gläubigern durch sofortige Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Die Einlegung der Beschwerde erfolgt schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg.


Hinweis zum Datenschutz

Das Amtsgericht Cloppenburg verweist auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Details hierzu sind der Datenschutzerklärung des Gerichts unter www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de zu entnehmen.

Amtsgericht Cloppenburg, 06. Dezember 2024

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