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That Solution GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 1247/24 T-77-

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 6. Dezember 2024 um 9:15 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der That Solution GmbH, mit Sitz in der Leverkuser Straße 12, 65929 Frankfurt am Main, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 95798, wird durch ihren Geschäftsführer Manuel Sumit Kumar, wohnhaft in der Tucholskystraße 22, 60598 Frankfurt am Main, vertreten.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Feketija, mit Kanzleisitz in der Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, bestellt. Herr Feketija ist erreichbar unter Tel.: 069/87 00 85 70 sowie per E-Mail unter info@jfk-insolvenz.de. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Kanzlei (www.jfk-insolvenz.de) verfügbar.

Ab sofort dürfen Verfügungen der That Solution GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse und dem Schutz der Gläubigerinteressen.


Zentralisierung der finanziellen Kontrolle

Drittschuldner, also Geschäftspartner und Gläubiger der That Solution GmbH, wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahme gewährleistet, dass alle Vermögenswerte des Unternehmens ordnungsgemäß verwaltet werden und der Insolvenzmasse zugutekommen.


Ziele und nächste Schritte

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Schritt, um die finanzielle Lage der That Solution GmbH zu stabilisieren. Rechtsanwalt Christian Feketija wird die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens analysieren und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Gleichzeitig werden Optionen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung erarbeitet.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.12.2024
Aktenzeichen: 810 IN 1247/24 T-77-

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