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SPORTTOTAL AG: BaFin deckt erhebliche Fehler im Konzernabschluss auf

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge einer detaillierten Prüfung erhebliche Mängel im Konzernabschluss der SPORTTOTAL AG für das Geschäftsjahr 2022 aufgedeckt. Diese Fehler betreffen sowohl die Darstellung wesentlicher Geschäftsvorfälle als auch die Einhaltung bilanzrechtlicher Vorgaben, die für kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend sind.

Verpasste Darstellung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs

Ein zentraler Kritikpunkt der BaFin ist die fehlerhafte Behandlung des stillgelegten Reise- und Fahrveranstaltungsgeschäfts „Porsche Experience“. Entgegen den geltenden Vorschriften wurde dieser Geschäftsbereich nicht als aufgegebener Bereich ausgewiesen. Infolgedessen wurde das Ergebnis dieses Bereichs in Höhe von 0,4 Millionen Euro – resultierend aus Umsatzerlösen von 17,9 Millionen Euro und damit verbundenen Aufwendungen von 17,5 Millionen Euro – nicht separat in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Auch die damit verbundenen Netto-Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 3,2 Millionen Euro wurden nicht offengelegt. Diese Nachlässigkeit beeinträchtigt die Transparenz und Verständlichkeit des Abschlusses erheblich und führt zu einem verzerrten Bild der finanziellen Lage des Unternehmens.

Versäumnisse bei der Darstellung finanzieller Verbindlichkeiten

Zusätzlich kritisiert die BaFin das Fehlen einer Fälligkeitsanalyse im Konzernanhang. Diese Analyse hätte die vertraglichen Restlaufzeiten nicht derivativer finanzieller Verbindlichkeiten sowie von Leasingverbindlichkeiten klar aufzeigen müssen. Ein solches Versäumnis erschwert es den Adressaten des Abschlusses, Risiken und finanzielle Verpflichtungen des Unternehmens angemessen zu bewerten.

Fehler bei immateriellen Vermögenswerten im Segment DIGITAL

Ein weiterer schwerwiegender Mangel betrifft das Segment „DIGITAL“. Die SPORTTOTAL AG hat es unterlassen, den erzielbaren Betrag für immaterielle Vermögenswerte im Wert von 5,3 Millionen Euro zu schätzen, obwohl deutliche Anzeichen für eine mögliche Wertminderung vorlagen. Bereits seit 2019 liegen die tatsächlichen Verluste dieser Einheit signifikant über den ursprünglichen Planungen. Eine Schätzung wäre erforderlich gewesen, um potenzielle Wertminderungen zu erfassen und die Vermögenslage des Unternehmens korrekt darzustellen.

Die Rolle der BaFin: Für Transparenz und Vertrauen

Die BaFin ist seit dem 1. Januar 2022 allein verantwortlich für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen. Grundlage ihrer Arbeit ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das eine sorgfältige und rechtskonforme Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der zugehörigen Lageberichte vorschreibt. Werden dabei Fehler festgestellt, ist die BaFin verpflichtet, diese öffentlich bekannt zu machen – wie in diesem Fall gemäß § 109 Absatz 2 WpHG geschehen.

Mit dieser Transparenz möchte die BaFin das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in den Kapitalmarkt stärken und die Qualität der Finanzberichterstattung sicherstellen.

Fazit: Ein Weckruf für SPORTTOTAL AG

Die von der BaFin festgestellten Fehler werfen ein ernstzunehmendes Licht auf die internen Prozesse und die Qualitätssicherung der SPORTTOTAL AG. Insbesondere die fehlerhafte Darstellung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs, die unterlassene Offenlegung von Cashflows und Verbindlichkeiten sowie die unzureichende Behandlung von immateriellen Vermögenswerten zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die SPORTTOTAL AG steht nun in der Verantwortung, diese Mängel zu beheben und sicherzustellen, dass zukünftige Abschlüsse die geltenden Standards erfüllen.

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