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SMP-Werbeservice GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Magdeburg, Aktenzeichen: 340 IN 476/24 (371)

Das Amtsgericht Magdeburg hat am 6. Dezember 2024 um 10:30 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Gesellschaft, ansässig in der Gewerbestraße 7, 39167 Hohe Börde (OT Irxleben), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 100563 eingetragen. Ihr Geschäftsfeld umfasst IT-Dienstleistungen, Digitaldruck, Produktionsservice für Druckerzeugnisse, Dialogmarketing, buchbinderische Weiterverarbeitung sowie Lager- und Versandservices. Geschäftsführer ist Herr André Buchholz, wohnhaft in Hamburg.


Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, mit Kanzleisitz in der Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, bestellt. Herr Rühmland ist erreichbar unter Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266 sowie per E-Mail unter magdeburg@insolvenzverwaltungen.de. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Kanzlei (www.insolvenzverwaltungen.de) verfügbar.

Ab sofort dürfen Verfügungen der SMP-Werbeservice GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Regelung soll die Insolvenzmasse sichern und verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.


Anordnung für Drittschuldner

Alle Geschäftspartner und Gläubiger der SMP-Werbeservice GmbH – sogenannte Drittschuldner – wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit wird sichergestellt, dass finanzielle Mittel zentral verwaltet und der Insolvenzmasse zugeführt werden.


Rechtsmittelbelehrung und Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg – Insolvenzgericht – eingesehen werden. Betroffene haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, sofern sie dies innerhalb der gesetzlichen Frist tun.


Nächste Schritte

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen wichtigen Schritt im Verfahren. In den kommenden Wochen wird Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland die wirtschaftliche Lage der SMP-Werbeservice GmbH prüfen, um die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu klären. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist.

Amtsgericht Magdeburg, 06.12.2024
Aktenzeichen: 340 IN 476/24 (371)

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