Dark Mode Light Mode

Insolvenzverfahren: ubirch GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 419/24

Das Amtsgericht Köln hat am 6. Dezember 2024 um 12:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ubirch GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern. Die in Köln ansässige ubirch GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82994 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Stephan Noller, Matthias Leo Jugel und Karim Attia vertreten.

Die Gesellschaft ist spezialisiert auf die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten im Bereich Internet of Things (IoT) und Home-Automation sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Joscha Stothfang, mit Kanzleisitz in der An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, bestellt. Seine Hauptaufgabe ist die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der ubirch GmbH. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Herr Stothfang ist darüber hinaus ermächtigt, Bankguthaben sowie Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.


Anordnungen für Gläubiger und Drittschuldner

Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die ubirch GmbH zu leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Damit wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel des Unternehmens geschützt und zentral verwaltet werden.


Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen

Um die Insolvenzmasse zu sichern, wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die ubirch GmbH ausgesetzt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.


Ausblick auf das Verfahren

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt, um die wirtschaftliche Situation der ubirch GmbH zu klären. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine detaillierte Analyse der Vermögens- und Schuldenlage vornehmen, um die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu prüfen. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Amtsgericht Köln, 06.12.2024
Aktenzeichen: 70k IN 419/24

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin warnt vor möglicherweise betrügerischer Website kapitalpartners.de

Next Post

BaFin warnt vor Website der Lamarck Group: Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte