Aktenzeichen: 3 IN 1721/24
Amtsgericht Stuttgart, 4. Dezember 2024
Das Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Engels Dienstleistungen GmbH, mit Sitz in der Hohenheimer Straße 37, 70184 Stuttgart, am 4. Dezember 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 21712 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Benjamin Engels vertreten.
Hintergrund der Entscheidung
Die Engels Dienstleistungen GmbH, ein Unternehmen, das auf Reinigungs- und Facility-Management-Dienstleistungen spezialisiert ist, hat aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten einen Insolvenzantrag gestellt. Zur Sicherung des Vermögens und zum Schutz der Gläubigerinteressen hat das Gericht die vorläufige Verwaltung angeordnet.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Illig bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart.
- Telefon: 0711 2255830
- Fax: 0711 22558320
Herr Illig übernimmt ab sofort die Überwachung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin, um eine ordnungsgemäße Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Wesentliche Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und auf Sonderkonten zu verwalten. - Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden eingestellt, neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Einsicht in Geschäftsunterlagen:
Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. - Befugnis zur Nachforschung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und relevante Informationen von Behörden, Kreditinstituten, Steuerberatern und anderen Institutionen einzuholen.
Ziel der Maßnahmen
Die Anordnung dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherstellung, dass keine nachteiligen Veränderungen am Vermögen der Schuldnerin vorgenommen werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Rechtsmittelbelehrung
Beteiligte können gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
Einreichung der Beschwerde:
- Gericht: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie unter www.ejustice-bw.de.
Weiteres Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Engels Dienstleistungen GmbH prüfen und Maßnahmen ergreifen, um die Insolvenzmasse zu sichern. Nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 3 IN 1721/24
Datum: 4. Dezember 2024