Aktenzeichen: 67b IN 267/24
Amtsgericht Hamburg, 6. Dezember 2024
Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Erste Ella Beteiligungsgesellschaft mbH am 6. Dezember 2024 um 11:46 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister unter HRB 151387, hat ihren Sitz in der Brandstücken 16, 22549 Hamburg und wird von ihrer Geschäftsführerin Frau Nadine Cetl vertreten.
Geschäftszweck der Schuldnerin
Die Erste Ella Beteiligungsgesellschaft mbH ist auf die Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen aller Art spezialisiert.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder bestellt. Er ist erreichbar unter:
- Adresse: Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
- Telefon/Fax: (bitte individuell erfragen)
- E-Mail: (bitte individuell erfragen)
Dr. Schröder wird die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einleiten.
Maßnahmen und Anordnungen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Rechtsanwalt Dr. Schröder wird eine umfassende Bestandsaufnahme durchführen und bewerten, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Hinweise an Gläubiger und Beteiligte
Gläubiger werden gebeten, ihre Forderungen frühzeitig anzumelden und bei Rückfragen direkt Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufzunehmen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 67b IN 267/24
Datum: 6. Dezember 2024